Wettkampfteilnehmer dürfen nicht:
Die vom Tria Team zur Verfügung gestellten Startnummern sind während des Radbewerbes deutlich sichtbar am Rücken zu tragen. Die Radnummer muss laut Anleitung im Startersack am Rahmen des Rades befestigt sein. Athleten, die eine Gefahr für sich oder andere darstellen werden disqualifiziert und vom Wettkampf ausgeschlossen.
Fahrräder müssen dem ÖTRV Reglement für Fahrräder bei Rennen mit Windschattenverbot entsprechen.
Radhelme sind verpflichtend und müssen einen oder mehreren Standards entsprechen. Radhelme die offensichtliche Beschädigungen aufweisen sind verboten. Der Helm muss vom Athleten so lange
geschlossen getragen werden, wie dieser im Besitz des Rades ist, also vom Zeitpunkt, wo das Rad vom Ständer genommen wird bis es wieder am Wechselplatz abgestellt ist.
Die Annahme von Verpflegung außerhalb der offiziellen Labestellen sowie die Begleitung (Betreuung) durch Außenstehende (zu Fuß oder mit Fahrzeugen) sind verboten. Allfällige Reparaturen dürfen nur von den Athleten mit selbst mitgeführten Utensilien (Werkzeug, Ersatzschlauch udgl.) durchgeführt werden.