Reglement Radfahren

Allgemeines

Wettkampfteilnehmer dürfen nicht:

  • andere Wettkampfteilnehmer behindern
  • in der Wechselzone Radfahren
  • ohne Helm Radfahren
  • barfuß Radfahren
  • mit nacktem Oberkörper Radfahren
    Die Oberkörperbekleidung ist so zu tragen, dass sich beide Träger ordnungsgemäß auf den Schultern befinden und der Brustkorb bedeckt ist. Ein Reißverschluss auf der Vorderseite muss überwiegend geschlossen sein.
  • sich ohne Rad vorwärts bewegen
  • unerlaubte Ausrüstung verwenden
  • fremde Hilfe von außen annehmen
  • Windschatten fahren.

Die vom Tria Team zur Verfügung gestellten Startnummern sind während des Radbewerbes deutlich sichtbar am Rücken zu tragen. Die Radnummer muss laut Anleitung im Startersack am Rahmen des Rades befestigt sein. Athleten, die eine Gefahr für sich oder andere darstellen werden disqualifiziert und vom Wettkampf ausgeschlossen.

 

Windschattenregelung

  • das Fahren in der Windschattenzone von anderen Athleten oder motorisierten Fahrzeugen ist verboten.
  • ein permanentes Nebeneinanderfahren auch außerhalb der Windschattenzone ist verboten
  • ein Überholen ist nur dann erlaubt, wenn es die Wettkampfsituation und der Straßenverkehr es zulässt
  • jeder Athlet ist selbst dafür verantwortlich, das Windschattenfahren zu vermeiden
  • die Windschattenzone entspricht einem Rechteck von 10 Meter Länge und 3 Meter Breite hinter jedem Athleten, wobei das Ende des Hinterrades die Mitte des vorderen Rechtecks entspricht
  • der Überholvorgang muss in maximal 30 Sekunden abgeschlossen sein
  • ein Überholvorgang ist abgeschlossen, sobald das Vorderrad des Überholenden das Vorderrad des Überholten passiert hat
  • der Überholte muss innerhalb von 30 Sekunden die Windschattenzone des Überholenden verlassen

ausrüstung

Fahrräder müssen dem ÖTRV Reglement für Fahrräder bei Rennen mit Windschattenverbot entsprechen.
Radhelme sind verpflichtend und müssen einen oder mehreren Standards entsprechen. Radhelme die offensichtliche Beschädigungen aufweisen sind verboten. Der Helm muss vom Athleten so lange geschlossen getragen werden, wie dieser im Besitz des Rades ist, also vom Zeitpunkt, wo das Rad vom Ständer genommen wird bis es wieder am Wechselplatz abgestellt ist.

Die Verwendung von Glasbehältern, Kopfhörern und Mobilfunkgeräten ist nicht erlaubt

verbotene hilfeleistungen

Die Annahme von Verpflegung außerhalb der offiziellen Labestellen sowie die Begleitung (Betreuung) durch Außenstehende (zu Fuß oder mit Fahrzeugen) sind verboten. Allfällige Reparaturen dürfen nur von den Athleten mit selbst mitgeführten Utensilien (Werkzeug, Ersatzschlauch udgl.) durchgeführt werden.